{"id":248,"date":"2018-05-24T11:14:26","date_gmt":"2018-05-24T11:14:26","guid":{"rendered":"http:\/\/demo.athemes.com\/sydney-temp\/?page_id=2"},"modified":"2023-03-23T13:49:56","modified_gmt":"2023-03-23T12:49:56","slug":"sample-page","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.mazzotti-action.com\/?page_id=248","title":{"rendered":"Allgemeine Leistungsbedingungen"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"248\" class=\"elementor elementor-248\">\n\t\t\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-3165e100 elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"3165e100\" data-element_type=\"section\" data-e-type=\"section\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-4ddf00cc\" data-id=\"4ddf00cc\" data-element_type=\"column\" data-e-type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-a287e92 elementor-button-info elementor-widget elementor-widget-button\" data-id=\"a287e92\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"button.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-button-wrapper\">\n\t\t\t\t\t<a class=\"elementor-button elementor-button-link elementor-size-sm\" href=\"https:\/\/www.mazzotti-action.com\/wp-content\/uploads\/2023\/03\/CH_ALB_mazzottiactionGmbH_2023.pdf\" target=\"_blank\">\n\t\t\t\t\t\t<span class=\"elementor-button-content-wrapper\">\n\t\t\t\t\t\t<span class=\"elementor-button-icon\">\n\t\t\t\t<i aria-hidden=\"true\" class=\"far fa-file-pdf\"><\/i>\t\t\t<\/span>\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<span class=\"elementor-button-text\">Allgemeine Leistungsbedingungen Version 2023<\/span>\n\t\t\t\t\t<\/span>\n\t\t\t\t\t<\/a>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-65b0a3de elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"65b0a3de\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p><strong>Allgemeine Leistungsbedingungen der mazzotti action GmbH (01.01.2023)<\/strong><br \/>\u00a7 1 Geltung<br \/>(1) Alle Leistungen und Angebote erfolgen ausschlie\u00dflich aufgrund dieser Allgemeinen<br \/>Leistungsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Vertr\u00e4ge, welche die mazzotti action GmbH mit ihren<br \/>Vertragspartnern (nachfolgend auch \u201eAuftraggeber\u201c genannt) \u00fcber die von ihr angebotenen Leistungen<br \/>schlie\u00dft. Sie gelten auch f\u00fcr alle zuk\u00fcnftigen Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst<br \/>wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.<br \/>(2) Gesch\u00e4ftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn die<br \/>mazzotti action GmbH ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn die mazzotti<br \/>action GmbH auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Gesch\u00e4ftsbedingungen des Auftraggebers oder eines<br \/>Dritten enth\u00e4lt oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverst\u00e4ndnis mit der Geltung jener<br \/>Gesch\u00e4ftsbedingungen.<br \/>\u00a7 2 Angebot und Vertragsabschluss<br \/>(1) Alle Angebote der mazzotti action GmbH sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht<br \/>ausdr\u00fccklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Auftr\u00e4ge<br \/>kann die mazzotti action GmbH innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang annehmen.<br \/>(2) Allein ma\u00dfgeblich f\u00fcr die Rechtsbeziehungen zwischen der mazzotti action GmbH und dem<br \/>Auftraggeber ist der (schriftlich) geschlossene Vertrag, einschlie\u00dflich dieser Allgemeinen<br \/>Leistungsbedingungen. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum<br \/>Vertragsgegenstand vollst\u00e4ndig wieder. M\u00fcndliche Abreden der Vertragsparteien werden durch einen<br \/>schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdr\u00fccklich aus ihnen ergibt, dass sie<br \/>verbindlich fortgelten.<br \/>(3) Erg\u00e4nzungen und Ab\u00e4nderungen der getrofenen Vereinbarungen einschlie\u00dflich dieser Allgemeinen<br \/>Leistungsbedingungen bed\u00fcrfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mitarbeiter der mazzotti action<br \/>GmbH sind nicht berechtigt, abweichende m\u00fcndliche Abreden zu trefen. Zur Wahrung der Schriftform<br \/>gen\u00fcgt die \u00dcbermittlung per Telefax oder per E-Mail.<br \/>(4) Angaben der mazzotti action GmbH zum Gegenstand der Leistung sowie die Darstellungen<br \/>derselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur ann\u00e4hernd ma\u00dfgeblich, soweit nicht die<br \/>Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue \u00dcbereinstimmung voraussetzt. Sie<br \/>sind keine garantierten Beschafenheits- oder Durchf\u00fchrungsmerkmale, sondern Beschreibungen oder<br \/>Kennzeichnungen der Leistung. Abweichungen, die aufgrund k\u00fcnstlerischer oder technischer<br \/>Notwendigkeit entstehen sind zul\u00e4ssig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen<br \/>Zweck nicht beeintr\u00e4chtigen.<br \/>(5) Die mazzotti action GmbH beh\u00e4lt sich das Eigentum und\/oder das Urheberrecht an allen von ihr<br \/>abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschl\u00e4gen sowie dem Auftraggeber zur Verf\u00fcgung gestellten<br \/>Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und<br \/>Hilfsmitteln vor. Der Auftraggeber darf diese Gegenst\u00e4nde ohne ausdr\u00fcckliche Zustimmung der<br \/>mazzotti action GmbH weder als solche noch inhaltlich Dritten zug\u00e4nglich machen, sie bekannt geben,<br \/>selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielf\u00e4ltigen. Er hat auf Verlangen der mazzotti action GmbH<br \/>diese Gegenst\u00e4nde vollst\u00e4ndig an diesen zur\u00fcckzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten,<br \/>wenn sie von ihm im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsgang nicht mehr ben\u00f6tigt werden oder wenn<br \/>Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages f\u00fchren.<br \/>Allgemeine Leistungsbedingungen der mazzotti action GmbH (01.01.2023)<br \/>\u00a7 1 Geltung<br \/>(1) Alle Leistungen und Angebote erfolgen ausschlie\u00dflich aufgrund dieser Allgemeinen<br \/>Leistungsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Vertr\u00e4ge, welche die mazzotti action GmbH mit ihren<br \/>Vertragspartnern (nachfolgend auch \u201eAuftraggeber\u201c genannt) \u00fcber die von ihr angebotenen Leistungen<br \/>schlie\u00dft. Sie gelten auch f\u00fcr alle zuk\u00fcnftigen Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst<br \/>wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.<br \/>(2) Gesch\u00e4ftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn die<br \/>mazzotti action GmbH ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn die mazzotti<br \/>action GmbH auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Gesch\u00e4ftsbedingungen des Auftraggebers oder eines<br \/>Dritten enth\u00e4lt oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverst\u00e4ndnis mit der Geltung jener<br \/>Gesch\u00e4ftsbedingungen.<br \/>\u00a7 2 Angebot und Vertragsabschluss<br \/>(1) Alle Angebote der mazzotti action GmbH sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht<br \/>ausdr\u00fccklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Auftr\u00e4ge<br \/>kann die mazzotti action GmbH innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang annehmen.<br \/>(2) Allein ma\u00dfgeblich f\u00fcr die Rechtsbeziehungen zwischen der mazzotti action GmbH und dem<br \/>Auftraggeber ist der (schriftlich) geschlossene Vertrag, einschlie\u00dflich dieser Allgemeinen<br \/>Leistungsbedingungen. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum<br \/>Vertragsgegenstand vollst\u00e4ndig wieder. M\u00fcndliche Abreden der Vertragsparteien werden durch einen<br \/>schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdr\u00fccklich aus ihnen ergibt, dass sie<br \/>verbindlich fortgelten.<br \/>(3) Erg\u00e4nzungen und Ab\u00e4nderungen der getrofenen Vereinbarungen einschlie\u00dflich dieser Allgemeinen<br \/>Leistungsbedingungen bed\u00fcrfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mitarbeiter der mazzotti action<br \/>GmbH sind nicht berechtigt, abweichende m\u00fcndliche Abreden zu trefen. Zur Wahrung der Schriftform<br \/>gen\u00fcgt die \u00dcbermittlung per Telefax oder per E-Mail.<br \/>(4) Angaben der mazzotti action GmbH zum Gegenstand der Leistung sowie die Darstellungen<br \/>derselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur ann\u00e4hernd ma\u00dfgeblich, soweit nicht die<br \/>Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue \u00dcbereinstimmung voraussetzt. Sie<br \/>sind keine garantierten Beschafenheits- oder Durchf\u00fchrungsmerkmale, sondern Beschreibungen oder<br \/>Kennzeichnungen der Leistung. Abweichungen, die aufgrund k\u00fcnstlerischer oder technischer<br \/>Notwendigkeit entstehen sind zul\u00e4ssig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen<br \/>Zweck nicht beeintr\u00e4chtigen.<br \/>(5) Die mazzotti action GmbH beh\u00e4lt sich das Eigentum und\/oder das Urheberrecht an allen von ihr<br \/>abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschl\u00e4gen sowie dem Auftraggeber zur Verf\u00fcgung gestellten<br \/>Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und<br \/>Hilfsmitteln vor. Der Auftraggeber darf diese Gegenst\u00e4nde ohne ausdr\u00fcckliche Zustimmung der<br \/>mazzotti action GmbH weder als solche noch inhaltlich Dritten zug\u00e4nglich machen, sie bekannt geben,<br \/>selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielf\u00e4ltigen. Er hat auf Verlangen der mazzotti action GmbH<br \/>diese Gegenst\u00e4nde vollst\u00e4ndig an diesen zur\u00fcckzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten,<br \/>wenn sie von ihm im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsgang nicht mehr ben\u00f6tigt werden oder wenn<br \/>Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages f\u00fchren.<br \/>(6) Mit der zweiten \u00dcberarbeitung des Angebots entstehen dem Auftraggeber pro \u00dcberarbeitung des<br \/>Angebots durch die mazzotti action GmbH Kosten in H\u00f6he von je CHF 250,00. Der entstehende Betrag<br \/>wird im Erfolgsfall (Angebotsannahme durch den Auftraggeber, Ausf\u00fchren der bezeichneten Leistung<br \/>durch die mazzotti action GmbH) mit der Handlungspauschale verrechnet.<br \/>\u00a7 3 Preise und Zahlung<br \/>(1) Die Preise gelten f\u00fcr den in den Auftragsbest\u00e4tigungen aufgef\u00fchrten Leistungs- und<br \/>Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich<br \/>in Schweizer Franken ab Hohlweg 12, CH-4125 Riehen, zuz\u00fcglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.<br \/>(2) Sind keine anders lautenden Vereinbarungen getrofen, gelten folgende Grund-Tagesgagen als<br \/>vereinbart:<br \/>CHF 1.400.00 f\u00fcr den Einsatz eines Stunt oder SFX Coordinators, oder eines Fight Directors (inkl.<br \/>Regiebesprechungen, Motivbesichtigungen und sonstige nicht technische Vorbereitungen)<br \/>CHF 1.200.00 f\u00fcr den Einsatz eines Stuntfahrers\/ Pr\u00e4zisionsfahrers \/ Stunt Players (Rollen)\/ Stunt<br \/>Doubles\/ Utility Stunt Perfomers<br \/>CHF 1000.00 f\u00fcr den Einsatz eines Stunt oder SFX Technikers \/ Stunt Riggers<br \/>Vorstehende Mindestgagen fallen je Drehtag an, wobei ein Drehtag zehn Stunden, zzgl. 1 Stunde Pause<br \/>umfasst. Jede hier\u00fcber hinaus anfallende (angefangene) weitere Stunde wird mit CHF 150,00 pro Person<br \/>in Rechnung gestellt.<br \/>Der Einsatz an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen wird eine Aufschlag in H\u00f6he von 50% der jeweiligen<br \/>Tagesgage berechnet. Stand-By-Tage werden mit 70 % der jeweiligen Tagesgage berechnet.<br \/>F\u00fcr Nachtarbeit zwischen 23.00 und 5.00 Uhr, die von der Produktionsfirma angeordnet wird, ist ein<br \/>Zuschlag von 50 % des f\u00fcr die Arbeitszeit vereinbarten Lohnes zu entrichten.<br \/>Die Gesamtgage setzt sich zusammen aus Tagesgage zuz\u00fcglich Adjustments f\u00fcr Leistungen vor der<br \/>Kamera (Gageanpassung f\u00fcr Schwierigkeitsgrad, Wiederholungen, Risiken, Text, Frisure u.\u00e4.), Spesen<br \/>(Reise-, \u00dcbernachtungskosten u.\u00e4.) sowie einer Versicherungspauschale pro Mitarbeiter.<br \/>Fahrten mit dem eigenen PKW werden mit CHF 0.75 je gefahrenen Kilometer berechnet. (zzgl. CHF 0.25<br \/>bei Anfahrt mit Anh\u00e4nger), Transporter bis 3,5t CHF 1.30.<br \/>Pro Auftrag wird eine Handlungspauschale berechnet. Diese betr\u00e4gt bei einem Netto-Auftragsvolumen<br \/>bis CHF 50.000,- \u20ac 6 % und \u00fcber CHF 50.000,- 5 %.<br \/>(3) Werden aus Gr\u00fcnden, welche die mazzotti action GmbH nicht zu verantworten hat, festgelegte Drehund Einsatztage verschoben oder gestrichen, werden dem Auftraggeber bei einer Absage\/Verschiebung<br \/>7\u20135 Tage vor Arbeitsbeginn 25 % der Tagesgage, 4 -2 Tage vor Arbeitsbeginn 50 % der Tagesgage, bis<br \/>24 Stunden vor Arbeitsbeginn 75 % der Tagesgage und weniger als 24 Stunden vor Arbeitsbeginn die<br \/>volle Tagesgrundgage in Rechnung gestellt.<br \/>(4) Wird ein Drehtag aus Gr\u00fcnden abgebrochen, die die mazzotti action GmbH nicht zu vertreten hat, so<br \/>wird die volle Tagesgage berechnet.<br \/>(5) Rechnungsbetr\u00e4ge sind innerhalb von drei\u00dfig Tagen ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht<br \/>etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Ma\u00dfgebend f\u00fcr das Datum der Zahlung ist der Eingang bei der<br \/>mazzotti action GmbH. Schecks gelten erst nach Einl\u00f6sung als Zahlung. Leistet der Auftraggeber bei<br \/>F\u00e4lligkeit nicht, so sind die ausstehenden Betr\u00e4ge ab dem Tag der F\u00e4lligkeit mit 9% p.a. zu verzinsen;<br \/>die Geltendmachung h\u00f6herer Zinsen und weiterer Sch\u00e4den im Falle des Verzugs bleibt unber\u00fchrt.<br \/>(6) Die Aufrechnung mit Gegenanspr\u00fcchen des Auftraggebers oder die Zur\u00fcckbehaltung von Zahlungen<br \/>wegen solcher Anspr\u00fcche ist nur zul\u00e4ssig, soweit die Gegenanspr\u00fcche unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig<br \/>festgestellt sind.<br \/>(6) Mit der zweiten \u00dcberarbeitung des Angebots entstehen dem Auftraggeber pro \u00dcberarbeitung des<br \/>Angebots durch die mazzotti action GmbH Kosten in H\u00f6he von je CHF 250,00. Der entstehende Betrag<br \/>wird im Erfolgsfall (Angebotsannahme durch den Auftraggeber, Ausf\u00fchren der bezeichneten Leistung<br \/>durch die mazzotti action GmbH) mit der Handlungspauschale verrechnet.<br \/>\u00a7 3 Preise und Zahlung<br \/>(1) Die Preise gelten f\u00fcr den in den Auftragsbest\u00e4tigungen aufgef\u00fchrten Leistungs- und<br \/>Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich<br \/>in Schweizer Franken ab Hohlweg 12, CH-4125 Riehen, zuz\u00fcglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.<br \/>(2) Sind keine anders lautenden Vereinbarungen getrofen, gelten folgende Grund-Tagesgagen als<br \/>vereinbart:<br \/>CHF 1.400.00 f\u00fcr den Einsatz eines Stunt oder SFX Coordinators, oder eines Fight Directors (inkl.<br \/>Regiebesprechungen, Motivbesichtigungen und sonstige nicht technische Vorbereitungen)<br \/>CHF 1.200.00 f\u00fcr den Einsatz eines Stuntfahrers\/ Pr\u00e4zisionsfahrers \/ Stunt Players (Rollen)\/ Stunt<br \/>Doubles\/ Utility Stunt Perfomers<br \/>CHF 1000.00 f\u00fcr den Einsatz eines Stunt oder SFX Technikers \/ Stunt Riggers<br \/>Vorstehende Mindestgagen fallen je Drehtag an, wobei ein Drehtag zehn Stunden, zzgl. 1 Stunde Pause<br \/>umfasst. Jede hier\u00fcber hinaus anfallende (angefangene) weitere Stunde wird mit CHF 150,00 pro Person<br \/>in Rechnung gestellt.<br \/>Der Einsatz an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen wird eine Aufschlag in H\u00f6he von 50% der jeweiligen<br \/>Tagesgage berechnet. Stand-By-Tage werden mit 70 % der jeweiligen Tagesgage berechnet.<br \/>F\u00fcr Nachtarbeit zwischen 23.00 und 5.00 Uhr, die von der Produktionsfirma angeordnet wird, ist ein<br \/>Zuschlag von 50 % des f\u00fcr die Arbeitszeit vereinbarten Lohnes zu entrichten.<br \/>Die Gesamtgage setzt sich zusammen aus Tagesgage zuz\u00fcglich Adjustments f\u00fcr Leistungen vor der<br \/>Kamera (Gageanpassung f\u00fcr Schwierigkeitsgrad, Wiederholungen, Risiken, Text, Frisure u.\u00e4.), Spesen<br \/>(Reise-, \u00dcbernachtungskosten u.\u00e4.) sowie einer Versicherungspauschale pro Mitarbeiter.<br \/>Fahrten mit dem eigenen PKW werden mit CHF 0.75 je gefahrenen Kilometer berechnet. (zzgl. CHF 0.25<br \/>bei Anfahrt mit Anh\u00e4nger), Transporter bis 3,5t CHF 1.30.<br \/>Pro Auftrag wird eine Handlungspauschale berechnet. Diese betr\u00e4gt bei einem Netto-Auftragsvolumen<br \/>bis CHF 50.000,- \u20ac 6 % und \u00fcber CHF 50.000,- 5 %.<br \/>(3) Werden aus Gr\u00fcnden, welche die mazzotti action GmbH nicht zu verantworten hat, festgelegte Drehund Einsatztage verschoben oder gestrichen, werden dem Auftraggeber bei einer Absage\/Verschiebung<br \/>7\u20135 Tage vor Arbeitsbeginn 25 % der Tagesgage, 4 -2 Tage vor Arbeitsbeginn 50 % der Tagesgage, bis<br \/>24 Stunden vor Arbeitsbeginn 75 % der Tagesgage und weniger als 24 Stunden vor Arbeitsbeginn die<br \/>volle Tagesgrundgage in Rechnung gestellt.<br \/>(4) Wird ein Drehtag aus Gr\u00fcnden abgebrochen, die die mazzotti action GmbH nicht zu vertreten hat, so<br \/>wird die volle Tagesgage berechnet.<br \/>(5) Rechnungsbetr\u00e4ge sind innerhalb von drei\u00dfig Tagen ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht<br \/>etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Ma\u00dfgebend f\u00fcr das Datum der Zahlung ist der Eingang bei der<br \/>mazzotti action GmbH. Schecks gelten erst nach Einl\u00f6sung als Zahlung. Leistet der Auftraggeber bei<br \/>F\u00e4lligkeit nicht, so sind die ausstehenden Betr\u00e4ge ab dem Tag der F\u00e4lligkeit mit 9% p.a. zu verzinsen;<br \/>die Geltendmachung h\u00f6herer Zinsen und weiterer Sch\u00e4den im Falle des Verzugs bleibt unber\u00fchrt.<br \/>(6) Die Aufrechnung mit Gegenanspr\u00fcchen des Auftraggebers oder die Zur\u00fcckbehaltung von Zahlungen<br \/>wegen solcher Anspr\u00fcche ist nur zul\u00e4ssig, soweit die Gegenanspr\u00fcche unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig<br \/>festgestellt sind.<br \/>(7) Die mazzotti action GmbH ist berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung<br \/>oder Sicherheitsleistung auszuf\u00fchren oder zu erbringen, wenn ihr nach Abschluss des Vertrages<br \/>Umst\u00e4nde bekannt werden, welche die Kreditw\u00fcrdigkeit des Auftraggebers wesentlich zu mindern<br \/>geeignet sind und durch welche die Bezahlung der ofenen Forderungen von mazzotti action GmbH<br \/>durch den Auftraggeber aus dem jeweiligen Vertragsverh\u00e4ltnis (einschlie\u00dflich aus anderen<br \/>Einzelauftr\u00e4gen, f\u00fcr die derselbe Rahmenvertrag gilt) gef\u00e4hrdet wird.<br \/>\u00a7 4 Leistung und Leistungszeit<br \/>(1) Leistungen erfolgen ab Hohlweg 12, CH &#8211; 4125 Riehen \/ BS.<br \/>(2) Von der mazzotti action GmbH in Aussicht gestellte Fristen und Termine f\u00fcr Leistungen gelten stets<br \/>nur ann\u00e4hernd, es sei denn, dass ausdr\u00fccklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder<br \/>vereinbart ist.<br \/>(3) Die mazzotti action GmbH kann \u2013 unbeschadet ihrer Rechte aus Verzug des Auftraggebers \u2013 vom<br \/>Auftraggeber eine Verl\u00e4ngerung von Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Leistungsterminen um<br \/>den Zeitraum verlangen, in dem der Auftraggeber seinen vertraglichen Verpflichtungen gegen\u00fcber der<br \/>mazzotti action GmbH nicht nachkommt.<br \/>Nicht in der Leistung der mazzotti action GmbH inkludiert ist die Reinigung des Sets \/<br \/>Setendreinigung nach Abschluss der Dreharbeiten der betrefenden Szene.<br \/>(4) Die mazzotti action GmbH haftet nicht f\u00fcr Unm\u00f6glichkeit der Leistung oder f\u00fcr<br \/>Leistungsverz\u00f6gerungen, soweit diese durch h\u00f6here Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des<br \/>Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsst\u00f6rungen aller Art,<br \/>Transportverz\u00f6gerungen, Streiks, rechtm\u00e4\u00dfige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskr\u00e4ften, Energie oder<br \/>Rohstofen, Schwierigkeiten bei der Beschafung von notwendigen beh\u00f6rdlichen Genehmigungen,<br \/>beh\u00f6rdliche Ma\u00dfnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch<br \/>Lieferanten) verursacht worden sind, die der Verk\u00e4ufer nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse<br \/>der mazzotti action GmbH die Leistung wesentlich erschweren oder unm\u00f6glich machen und die<br \/>Behinderung nicht nur von vor\u00fcbergehender Dauer ist, ist die mazzotti action GmbH zum R\u00fccktritt vom<br \/>Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vor\u00fcbergehender Dauer verl\u00e4ngern sich die Leistungsfristen oder<br \/>verschieben sich die Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuz\u00fcglich einer angemessenen<br \/>Anlaufrist. Soweit dem Auftraggeber infolge der Verz\u00f6gerung die Abnahme der Leistung nicht<br \/>zuzumuten ist, kann er durch unverz\u00fcgliche schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber der mazzotti action GmbH<br \/>vom Vertrag zur\u00fccktreten.<br \/>(5) Ger\u00e4t die mazzotti action GmbH mit ihrer Leistung in Verzug oder wird ihr ihre Leistung, gleich aus<br \/>welchem Grunde, unm\u00f6glich, so ist deren Haftung auf Schadensersatz nach Ma\u00dfgabe des \u00a7 7 dieser<br \/>Allgemeinen Leistungsbedingungen beschr\u00e4nkt.<br \/>\u00a7 5 Rechte\u00fcbertragung<br \/>(1) Soweit bei der mazzotti action GmbH im Rahmen der Erf\u00fcllung ihrer vertraglichen Leistungen<br \/>Urheberrechte und\/oder sonstige Rechte mit Ausnahme von Leistungsschutzrechten entstehen, r\u00e4umt<br \/>diese dem Auftraggeber die ausschlie\u00dflichen und weiter \u00fcbertragbaren Nutzungsrechte ohne zeitliche<br \/>oder \u00f6rtliche Einschr\u00e4nkung zur weltweiten Auswertung ein.<br \/>(7) Die mazzotti action GmbH ist berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung<br \/>oder Sicherheitsleistung auszuf\u00fchren oder zu erbringen, wenn ihr nach Abschluss des Vertrages<br \/>Umst\u00e4nde bekannt werden, welche die Kreditw\u00fcrdigkeit des Auftraggebers wesentlich zu mindern<br \/>geeignet sind und durch welche die Bezahlung der ofenen Forderungen von mazzotti action GmbH<br \/>durch den Auftraggeber aus dem jeweiligen Vertragsverh\u00e4ltnis (einschlie\u00dflich aus anderen<br \/>Einzelauftr\u00e4gen, f\u00fcr die derselbe Rahmenvertrag gilt) gef\u00e4hrdet wird.<br \/>\u00a7 4 Leistung und Leistungszeit<br \/>(1) Leistungen erfolgen ab Hohlweg 12, CH &#8211; 4125 Riehen \/ BS.<br \/>(2) Von der mazzotti action GmbH in Aussicht gestellte Fristen und Termine f\u00fcr Leistungen gelten stets<br \/>nur ann\u00e4hernd, es sei denn, dass ausdr\u00fccklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder<br \/>vereinbart ist.<br \/>(3) Die mazzotti action GmbH kann \u2013 unbeschadet ihrer Rechte aus Verzug des Auftraggebers \u2013 vom<br \/>Auftraggeber eine Verl\u00e4ngerung von Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Leistungsterminen um<br \/>den Zeitraum verlangen, in dem der Auftraggeber seinen vertraglichen Verpflichtungen gegen\u00fcber der<br \/>mazzotti action GmbH nicht nachkommt.<br \/>Nicht in der Leistung der mazzotti action GmbH inkludiert ist die Reinigung des Sets \/<br \/>Setendreinigung nach Abschluss der Dreharbeiten der betrefenden Szene.<br \/>(4) Die mazzotti action GmbH haftet nicht f\u00fcr Unm\u00f6glichkeit der Leistung oder f\u00fcr<br \/>Leistungsverz\u00f6gerungen, soweit diese durch h\u00f6here Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des<br \/>Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsst\u00f6rungen aller Art,<br \/>Transportverz\u00f6gerungen, Streiks, rechtm\u00e4\u00dfige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskr\u00e4ften, Energie oder<br \/>Rohstofen, Schwierigkeiten bei der Beschafung von notwendigen beh\u00f6rdlichen Genehmigungen,<br \/>beh\u00f6rdliche Ma\u00dfnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch<br \/>Lieferanten) verursacht worden sind, die der Verk\u00e4ufer nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse<br \/>der mazzotti action GmbH die Leistung wesentlich erschweren oder unm\u00f6glich machen und die<br \/>Behinderung nicht nur von vor\u00fcbergehender Dauer ist, ist die mazzotti action GmbH zum R\u00fccktritt vom<br \/>Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vor\u00fcbergehender Dauer verl\u00e4ngern sich die Leistungsfristen oder<br \/>verschieben sich die Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuz\u00fcglich einer angemessenen<br \/>Anlaufrist. Soweit dem Auftraggeber infolge der Verz\u00f6gerung die Abnahme der Leistung nicht<br \/>zuzumuten ist, kann er durch unverz\u00fcgliche schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber der mazzotti action GmbH<br \/>vom Vertrag zur\u00fccktreten.<br \/>(5) Ger\u00e4t die mazzotti action GmbH mit ihrer Leistung in Verzug oder wird ihr ihre Leistung, gleich aus<br \/>welchem Grunde, unm\u00f6glich, so ist deren Haftung auf Schadensersatz nach Ma\u00dfgabe des \u00a7 7 dieser<br \/>Allgemeinen Leistungsbedingungen beschr\u00e4nkt.<br \/>\u00a7 5 Rechte\u00fcbertragung<br \/>(1) Soweit bei der mazzotti action GmbH im Rahmen der Erf\u00fcllung ihrer vertraglichen Leistungen<br \/>Urheberrechte und\/oder sonstige Rechte mit Ausnahme von Leistungsschutzrechten entstehen, r\u00e4umt<br \/>diese dem Auftraggeber die ausschlie\u00dflichen und weiter \u00fcbertragbaren Nutzungsrechte ohne zeitliche<br \/>oder \u00f6rtliche Einschr\u00e4nkung zur weltweiten Auswertung ein.<br \/>(2) Die Rechtseinr\u00e4umung erfasst insbesondere die folgenden exklusiven und weiter \u00fcbertragbaren<br \/>urheberrechtlichen Nutzungsrechte und sonstigen Rechte an der Produktion:<br \/>&#8211; die Theaterrechte (Kinovorf\u00fchrungsrechte), d.h. das Recht, die Produktion durch technische<br \/>Einrichtungen \u00f6fentlich wahrnehmbar zu machen, unabh\u00e4ngig von der technischen Ausgestaltung des<br \/>Vorf\u00fchrsystems und der Bild-\/Tontr\u00e4ger. Die Theaterechte beziehen sich insbesondere auf alle Filmund Schmalfilmformate (70, 35, 16, 8 mm) sowie elektromagnetische und digitale Systeme und<br \/>umfassen die gewerbliche und nicht-gewerbliche Filmvorf\u00fchrung. Eingeschlossen ist das Recht, die<br \/>Produktion auf Messen, Verkaufsausstellungen, Festivals und \u00e4hnlichen Veranstaltungen \u00f6fentlich<br \/>wahrnehmbar zu machen sowie f\u00fcr Pr\u00fcf- und Forschungszwecke im Wege der \u00f6fentlichen Wiedergabe<br \/>zu verwenden;<br \/>&#8211; das Senderecht, insbesondere das Recht, die Produktion entgeltlich oder unentgeltlich, verschl\u00fcsselt<br \/>oder unverschl\u00fcsselt, durch analoge und\/oder digitale Funksendungen (inkl. DVB-T, DVB-C, DVB-S,<br \/>DVB-H) wie Ton, Fernsehrundfunk, Drahtfunk, Hertz\u00b4sche Wellen, Laser, Mikrowellen oder \u00e4hnliche<br \/>technische Einrichtungen ganz<br \/>oder in Teilen, der \u00d6fentlichkeit beliebig h\u00e4ufig zug\u00e4nglich zu machen, unabh\u00e4ngig von dem<br \/>\u00dcbertragungsweg,<br \/>wie z.B. die Ausstrahlung mittels terrestrischer Funkanlagen, Kabelfernsehen auch \u00fcber das Telefonnetz<br \/>und unter Einschluss der Kabelweitersendung, Satellitenfernsehen unter Einschluss von Direktsatelliten<br \/>(DBS) oder \u00e4hnlicher technischer Einrichtungen, die mittels einer Kombination solcher Anlagen erfolgen,<br \/>weiterer schmal- oder breitbandiger \u00dcbertragungswege (Telefonnetz, ISDN, DSL, Richtfunk, Powerline<br \/>(Stromleitungen), sonstige Datenleitungen bzw. \u2013netze, einschlie\u00dflich das Internet und s\u00e4mtlicher<br \/>Mobile TV Technologien wie z.B. 3G\/UMTS, T-DMB) in allen technischen Verfahren (z.B. analog, digital,<br \/>hoch aufl\u00f6send, linear oder interaktiv), unabh\u00e4ngig vom Empfangsendger\u00e4t (z.B. TV, PC, PDA,<br \/>Spielkonsole, UMTS-, WAP-, GPRS-Handy) und unabh\u00e4ngig von der Rechtsform (\u00f6fentlichrechtliches,<br \/>kirchliches oder privates Fernsehen) oder Finanzierungsweise der Fernsehanstalt (kommerzielles oder<br \/>nicht kommerzielles Fernsehen) oder der Gestaltung des Rechtsverh\u00e4ltnisses zwischen Sender und<br \/>Empf\u00e4nger (Anstaltsnutzung, mit oder ohne Zahlung eines Entgelts f\u00fcr den Empfang eines Senders oder<br \/>den Abruf einer Sendung, Pay-TV in jeglicher Auspr\u00e4gung, z.B. Pay-Per-View, Pay-Per-Channel, PayPer-Play, Near-Video-on-demand, Top-Box-Systeme, TV-on-demand, TV online). Eingeschlossen ist<br \/>das Recht der \u00f6fentlichen Wiedergabe von Funksendungen, d.h. insbesondere diese Sendungen durch<br \/>technische Verfahren jeder Art einem beschr\u00e4nkten Empf\u00e4ngerkreis (z.B. Closed Circuit TV in<br \/>Krankenh\u00e4usern, Schulen, Fahrzeugen, Flugzeugen, Hotels etc.) zug\u00e4nglich zu machen. Die<br \/>Ausstrahlung kann auch mittels Videotextsignalen zur Videotextuntertitelung erfolgen;<br \/>&#8211; das Online- und Abrufrecht, d.h. das Recht, die Produktion mittels digitaler oder anderweitiger<br \/>Speicher und \u00dcbertragungstechnik einer Vielzahl von Nutzern derart zur Verf\u00fcgung zu stellen, dass<br \/>diese die Produktion auf jeweils individuellem Abruf mittels eines Fernseh- und\/oder sonstigen Ger\u00e4tes<br \/>auch zur interaktiven Nutzung empfangen k\u00f6nnen (&#8222;Television-on-demand&#8220;, &#8222;Video-on-demand&#8220;,<br \/>&#8222;Near-Video-on-Demand&#8220;, &#8222;UMTS&#8220; etc.). Hiervon mit umfasst ist die Herstellung, Vervielf\u00e4ltigung und<br \/>Verbreitung von Bild-\/Tontr\u00e4gern, auf denen die Produktion nicht vollst\u00e4ndig gespeichert ist, so dass<br \/>zum Empfang der Produktion durch den Nutzer die separate, auf jeweils individuellen Abruf erfolgende<br \/>\u00dcbermittlung des fehlenden Datenanteils der Produktion erforderlich ist;<br \/>&#8211; das Datenbank- und Telekommunikationsrecht, d.h. das Recht, die Produktion oder Ausschnitte oder<br \/>Elemente der Produktion in elektronischen Datenbanken und Datennetzen einzuspeisen und gegen<br \/>Entgelt oder unentgeltlich mittels digitaler oder analoger Speicher oder \u00dcbertragungstechnik \u00fcber<br \/>Kabel, Satellit, elektronische Daten-Telefondienste, Onlinedienste oder andere \u00dcbertragungswege auf<br \/>Abruf an Nutzer zu \u00fcbertragen zum Zwecke der akustischen und\/oder auch visuellen Wiedergabe,<br \/>Vervielf\u00e4ltigung, Weiter\u00fcbertragung und\/oder Speicherung und interaktive Nutzung mittels Computer,<br \/>TV oder sonstigen Empfangsger\u00e4ten. Eingeschlossen ist das Recht, die Produktion -soweit technisch<br \/>erforderlich -f\u00fcr diese Zwecke, umzugestalten;<br \/>(2) Die Rechtseinr\u00e4umung erfasst insbesondere die folgenden exklusiven und weiter \u00fcbertragbaren<br \/>urheberrechtlichen Nutzungsrechte und sonstigen Rechte an der Produktion:<br \/>&#8211; die Theaterrechte (Kinovorf\u00fchrungsrechte), d.h. das Recht, die Produktion durch technische<br \/>Einrichtungen \u00f6fentlich wahrnehmbar zu machen, unabh\u00e4ngig von der technischen Ausgestaltung des<br \/>Vorf\u00fchrsystems und der Bild-\/Tontr\u00e4ger. Die Theaterechte beziehen sich insbesondere auf alle Filmund Schmalfilmformate (70, 35, 16, 8 mm) sowie elektromagnetische und digitale Systeme und<br \/>umfassen die gewerbliche und nicht-gewerbliche Filmvorf\u00fchrung. Eingeschlossen ist das Recht, die<br \/>Produktion auf Messen, Verkaufsausstellungen, Festivals und \u00e4hnlichen Veranstaltungen \u00f6fentlich<br \/>wahrnehmbar zu machen sowie f\u00fcr Pr\u00fcf- und Forschungszwecke im Wege der \u00f6fentlichen Wiedergabe<br \/>zu verwenden;<br \/>&#8211; das Senderecht, insbesondere das Recht, die Produktion entgeltlich oder unentgeltlich, verschl\u00fcsselt<br \/>oder unverschl\u00fcsselt, durch analoge und\/oder digitale Funksendungen (inkl. DVB-T, DVB-C, DVB-S,<br \/>DVB-H) wie Ton, Fernsehrundfunk, Drahtfunk, Hertz\u00b4sche Wellen, Laser, Mikrowellen oder \u00e4hnliche<br \/>technische Einrichtungen ganz<br \/>oder in Teilen, der \u00d6fentlichkeit beliebig h\u00e4ufig zug\u00e4nglich zu machen, unabh\u00e4ngig von dem<br \/>\u00dcbertragungsweg,<br \/>wie z.B. die Ausstrahlung mittels terrestrischer Funkanlagen, Kabelfernsehen auch \u00fcber das Telefonnetz<br \/>und unter Einschluss der Kabelweitersendung, Satellitenfernsehen unter Einschluss von Direktsatelliten<br \/>(DBS) oder \u00e4hnlicher technischer Einrichtungen, die mittels einer Kombination solcher Anlagen erfolgen,<br \/>weiterer schmal- oder breitbandiger \u00dcbertragungswege (Telefonnetz, ISDN, DSL, Richtfunk, Powerline<br \/>(Stromleitungen), sonstige Datenleitungen bzw. \u2013netze, einschlie\u00dflich das Internet und s\u00e4mtlicher<br \/>Mobile TV Technologien wie z.B. 3G\/UMTS, T-DMB) in allen technischen Verfahren (z.B. analog, digital,<br \/>hoch aufl\u00f6send, linear oder interaktiv), unabh\u00e4ngig vom Empfangsendger\u00e4t (z.B. TV, PC, PDA,<br \/>Spielkonsole, UMTS-, WAP-, GPRS-Handy) und unabh\u00e4ngig von der Rechtsform (\u00f6fentlichrechtliches,<br \/>kirchliches oder privates Fernsehen) oder Finanzierungsweise der Fernsehanstalt (kommerzielles oder<br \/>nicht kommerzielles Fernsehen) oder der Gestaltung des Rechtsverh\u00e4ltnisses zwischen Sender und<br \/>Empf\u00e4nger (Anstaltsnutzung, mit oder ohne Zahlung eines Entgelts f\u00fcr den Empfang eines Senders oder<br \/>den Abruf einer Sendung, Pay-TV in jeglicher Auspr\u00e4gung, z.B. Pay-Per-View, Pay-Per-Channel, PayPer-Play, Near-Video-on-demand, Top-Box-Systeme, TV-on-demand, TV online). Eingeschlossen ist<br \/>das Recht der \u00f6fentlichen Wiedergabe von Funksendungen, d.h. insbesondere diese Sendungen durch<br \/>technische Verfahren jeder Art einem beschr\u00e4nkten Empf\u00e4ngerkreis (z.B. Closed Circuit TV in<br \/>Krankenh\u00e4usern, Schulen, Fahrzeugen, Flugzeugen, Hotels etc.) zug\u00e4nglich zu machen. Die<br \/>Ausstrahlung kann auch mittels Videotextsignalen zur Videotextuntertitelung erfolgen;<br \/>&#8211; das Online- und Abrufrecht, d.h. das Recht, die Produktion mittels digitaler oder anderweitiger<br \/>Speicher und \u00dcbertragungstechnik einer Vielzahl von Nutzern derart zur Verf\u00fcgung zu stellen, dass<br \/>diese die Produktion auf jeweils individuellem Abruf mittels eines Fernseh- und\/oder sonstigen Ger\u00e4tes<br \/>auch zur interaktiven Nutzung empfangen k\u00f6nnen (&#8222;Television-on-demand&#8220;, &#8222;Video-on-demand&#8220;,<br \/>&#8222;Near-Video-on-Demand&#8220;, &#8222;UMTS&#8220; etc.). Hiervon mit umfasst ist die Herstellung, Vervielf\u00e4ltigung und<br \/>Verbreitung von Bild-\/Tontr\u00e4gern, auf denen die Produktion nicht vollst\u00e4ndig gespeichert ist, so dass<br \/>zum Empfang der Produktion durch den Nutzer die separate, auf jeweils individuellen Abruf erfolgende<br \/>\u00dcbermittlung des fehlenden Datenanteils der Produktion erforderlich ist;<br \/>&#8211; das Datenbank- und Telekommunikationsrecht, d.h. das Recht, die Produktion oder Ausschnitte oder<br \/>Elemente der Produktion in elektronischen Datenbanken und Datennetzen einzuspeisen und gegen<br \/>Entgelt oder unentgeltlich mittels digitaler oder analoger Speicher oder \u00dcbertragungstechnik \u00fcber<br \/>Kabel, Satellit, elektronische Daten-Telefondienste, Onlinedienste oder andere \u00dcbertragungswege auf<br \/>Abruf an Nutzer zu \u00fcbertragen zum Zwecke der akustischen und\/oder auch visuellen Wiedergabe,<br \/>Vervielf\u00e4ltigung, Weiter\u00fcbertragung und\/oder Speicherung und interaktive Nutzung mittels Computer,<br \/>TV oder sonstigen Empfangsger\u00e4ten. Eingeschlossen ist das Recht, die Produktion -soweit technisch<br \/>erforderlich -f\u00fcr diese Zwecke, umzugestalten;<br \/>&#8211; die Videogrammrechte, d.h. das Recht zur Auswertung der Produktion, ganz oder in Teilen durch<br \/>Vervielf\u00e4ltigung und Verbreitung (Verkauf, Vermietung, Leihe, etc.) auf allen technischen, digitalen und<br \/>analogen, audiovisuellen Systemen wie Schmalfilmformate, Filmformate, Videokassetten, Videob\u00e4nder,<br \/>Videoplatten, Video-CD, -CD-i, -CD-DA, -CD-ROM, EBXA, DVD, Disketten, Chips zu gewerblichen oder<br \/>nichtgewerblichen Zwecken. Eingeschlossen ist das Recht, die Produktion einem begrenzten<br \/>Empf\u00e4ngerkreis (z.B. Krankenh\u00e4user, Schulen, Hotels, Flugzeuge, Schife) oder einem unbestimmten<br \/>Personenkreis auf Abruf zug\u00e4nglich zu machen;<br \/>&#8211; das Recht zur Werbung und Klammerteilauswertung, d.h. die Befugnis, Ausschnitte aus der Produktion<br \/>im Rahmen der in dieser Vereinbarung \u00fcbertragenen Nutzungsarten f\u00fcr Werbezwecke auch als<br \/>Bestandteil einer Datenbank zu nutzen oder innerhalb anderer Produktionen auszuwerten (z.B. Sendung<br \/>oder Vorf\u00fchrung in Programmvorschauen, Klammerteilverwertung, Tie-in-Werbung); weiterhin das<br \/>Recht, in branchen\u00fcblicher Weise<br \/>(z.B. im Fernsehen, im Kino, auf Videogrammen, \u00fcber weltweite Kommunikationsnetze, insbesondere<br \/>dem Internet oder in Druckschriften) f\u00fcr die Produktion zu werben. Hierin eingeschlossen ist das Recht<br \/>zur Herstellung, Vervielf\u00e4ltigung und Verbreitung von Inhaltsdarstellungen und sonstigen kurzen<br \/>Druckwerken aus der Produktion sowie von sonstigen Werbeschriften im \u00fcblichen Umfang. Dieses Recht<br \/>umfasst nicht die Befugnis, Abbildungen, Namen und Biographien der an der Produktion Mitwirkenden<br \/>und sonstige Elemente der Produktion zu nutzen;<br \/>&#8211; das Drucknebenrecht, d.h. das Recht, zur Herstellung, Vervielf\u00e4ltigung und Verbreitung von<br \/>Inhaltsdarstellungen aus dem Werk zum Zwecke der Bewerbung der Produktion sowie das Recht zur<br \/>Herstellung eines \u201eBuches zum Film&#8220; wird ausdr\u00fccklich von der Rechte\u00fcbertragung nicht umfasst und<br \/>muss im Einzelfall gesondert schriftlich vereinbart und verg\u00fctet werden.<br \/>(3) Die Parteien sind sich einig, dass keine Verpflichtung zur Verwertung der Nutzungsrechte besteht.<br \/>Ein der mazzotti action GmbH zustehendes R\u00fcckrufsrecht wegen Nichtaus\u00fcbung des jeweils<br \/>\u00fcbertragenen Nutzungsrechtes ist f\u00fcr die Dauer von f\u00fcnf Jahren ab dessen \u00dcbertragung<br \/>ausgeschlossen.<br \/>(4) Mit Zahlung der Verg\u00fctung sind auch s\u00e4mtliche Anspr\u00fcche der mazzotti action GmbH f\u00fcr die<br \/>\u00dcbertragung der Rechte im vorstehenden Umfange vollst\u00e4ndig abgegolten.<br \/>(5) Die mazzotti action GmbH \u00fcbertr\u00e4gt dem Auftraggeber in Ansehung des Werkes nicht die Rechte an<br \/>im Zeitpunkt des Vertragsschlusses unbekannten Nutzungsarten, entsprechendes ist im Einzelfall<br \/>gesondert schriftlich zu vereinbaren und zu verg\u00fcten.<br \/>\u00a7 7 Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens<br \/>(1) Die Haftung seitens der mazzotti action GmbH auf Schadensersatz, gleich aus welchem<br \/>Rechtsgrund, insbesondere aus Unm\u00f6glichkeit, Verzug, mangelhafter Leistung, Vertragsverletzung,<br \/>Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei<br \/>jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Ma\u00dfgabe dieses \u00a7 7 eingeschr\u00e4nkt.<br \/>(2) Die mazzotti action GmbH haftet nicht im Falle einfacher Fahrl\u00e4ssigkeit ihrer Organe, gesetzlichen<br \/>Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erf\u00fcllungsgehilfen soweit es sich nicht um eine Verletzung<br \/>vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen<br \/>Leistung sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Auftraggeber die vertragsgem\u00e4\u00dfe<br \/>Verwendung des Leistungsgegenstands erm\u00f6glichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von<br \/>Personal des Auftraggebers oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Sch\u00e4den bezwecken.<br \/>(3) Soweit die mazzotti action GmbH gem\u00e4\u00df \u00a7 7 (2) dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist<br \/>diese Haftung auf Sch\u00e4den begrenzt, die mazzotti action GmbH bei Vertragsschluss als m\u00f6gliche Folge<br \/>einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die sie bei Anwendung verkehrs\u00fcblicher Sorgfalt h\u00e4tte<br \/>voraussehen m\u00fcssen.<br \/>&#8211; die Videogrammrechte, d.h. das Recht zur Auswertung der Produktion, ganz oder in Teilen durch<br \/>Vervielf\u00e4ltigung und Verbreitung (Verkauf, Vermietung, Leihe, etc.) auf allen technischen, digitalen und<br \/>analogen, audiovisuellen Systemen wie Schmalfilmformate, Filmformate, Videokassetten, Videob\u00e4nder,<br \/>Videoplatten, Video-CD, -CD-i, -CD-DA, -CD-ROM, EBXA, DVD, Disketten, Chips zu gewerblichen oder<br \/>nichtgewerblichen Zwecken. Eingeschlossen ist das Recht, die Produktion einem begrenzten<br \/>Empf\u00e4ngerkreis (z.B. Krankenh\u00e4user, Schulen, Hotels, Flugzeuge, Schife) oder einem unbestimmten<br \/>Personenkreis auf Abruf zug\u00e4nglich zu machen;<br \/>&#8211; das Recht zur Werbung und Klammerteilauswertung, d.h. die Befugnis, Ausschnitte aus der Produktion<br \/>im Rahmen der in dieser Vereinbarung \u00fcbertragenen Nutzungsarten f\u00fcr Werbezwecke auch als<br \/>Bestandteil einer Datenbank zu nutzen oder innerhalb anderer Produktionen auszuwerten (z.B. Sendung<br \/>oder Vorf\u00fchrung in Programmvorschauen, Klammerteilverwertung, Tie-in-Werbung); weiterhin das<br \/>Recht, in branchen\u00fcblicher Weise<br \/>(z.B. im Fernsehen, im Kino, auf Videogrammen, \u00fcber weltweite Kommunikationsnetze, insbesondere<br \/>dem Internet oder in Druckschriften) f\u00fcr die Produktion zu werben. Hierin eingeschlossen ist das Recht<br \/>zur Herstellung, Vervielf\u00e4ltigung und Verbreitung von Inhaltsdarstellungen und sonstigen kurzen<br \/>Druckwerken aus der Produktion sowie von sonstigen Werbeschriften im \u00fcblichen Umfang. Dieses Recht<br \/>umfasst nicht die Befugnis, Abbildungen, Namen und Biographien der an der Produktion Mitwirkenden<br \/>und sonstige Elemente der Produktion zu nutzen;<br \/>&#8211; das Drucknebenrecht, d.h. das Recht, zur Herstellung, Vervielf\u00e4ltigung und Verbreitung von<br \/>Inhaltsdarstellungen aus dem Werk zum Zwecke der Bewerbung der Produktion sowie das Recht zur<br \/>Herstellung eines \u201eBuches zum Film&#8220; wird ausdr\u00fccklich von der Rechte\u00fcbertragung nicht umfasst und<br \/>muss im Einzelfall gesondert schriftlich vereinbart und verg\u00fctet werden.<br \/>(3) Die Parteien sind sich einig, dass keine Verpflichtung zur Verwertung der Nutzungsrechte besteht.<br \/>Ein der mazzotti action GmbH zustehendes R\u00fcckrufsrecht wegen Nichtaus\u00fcbung des jeweils<br \/>\u00fcbertragenen Nutzungsrechtes ist f\u00fcr die Dauer von f\u00fcnf Jahren ab dessen \u00dcbertragung<br \/>ausgeschlossen.<br \/>(4) Mit Zahlung der Verg\u00fctung sind auch s\u00e4mtliche Anspr\u00fcche der mazzotti action GmbH f\u00fcr die<br \/>\u00dcbertragung der Rechte im vorstehenden Umfange vollst\u00e4ndig abgegolten.<br \/>(5) Die mazzotti action GmbH \u00fcbertr\u00e4gt dem Auftraggeber in Ansehung des Werkes nicht die Rechte an<br \/>im Zeitpunkt des Vertragsschlusses unbekannten Nutzungsarten, entsprechendes ist im Einzelfall<br \/>gesondert schriftlich zu vereinbaren und zu verg\u00fcten.<br \/>\u00a7 7 Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens<br \/>(1) Die Haftung seitens der mazzotti action GmbH auf Schadensersatz, gleich aus welchem<br \/>Rechtsgrund, insbesondere aus Unm\u00f6glichkeit, Verzug, mangelhafter Leistung, Vertragsverletzung,<br \/>Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei<br \/>jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Ma\u00dfgabe dieses \u00a7 7 eingeschr\u00e4nkt.<br \/>(2) Die mazzotti action GmbH haftet nicht im Falle einfacher Fahrl\u00e4ssigkeit ihrer Organe, gesetzlichen<br \/>Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erf\u00fcllungsgehilfen soweit es sich nicht um eine Verletzung<br \/>vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen<br \/>Leistung sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Auftraggeber die vertragsgem\u00e4\u00dfe<br \/>Verwendung des Leistungsgegenstands erm\u00f6glichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von<br \/>Personal des Auftraggebers oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Sch\u00e4den bezwecken.<br \/>(3) Soweit die mazzotti action GmbH gem\u00e4\u00df \u00a7 7 (2) dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist<br \/>diese Haftung auf Sch\u00e4den begrenzt, die mazzotti action GmbH bei Vertragsschluss als m\u00f6gliche Folge<br \/>einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die sie bei Anwendung verkehrs\u00fcblicher Sorgfalt h\u00e4tte<br \/>voraussehen m\u00fcssen.<br \/>(4) Im Falle einer Haftung f\u00fcr einfache Fahrl\u00e4ssigkeit ist die Ersatzpflicht der mazzotti action GmbH f\u00fcr<br \/>Sachsch\u00e4den und daraus resultierende weitere Verm\u00f6genssch\u00e4den auf einen Betrag entsprechend der<br \/>derzeitigen Deckungssumme ihrer Haftpflichtversicherung, beschr\u00e4nkt, auch wenn es sich um eine<br \/>Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Eine Kopie der BHV wird beigelegt.<br \/>(5) Die vorstehenden Haftungsausschl\u00fcsse und -beschr\u00e4nkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten<br \/>der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erf\u00fcllungsgehilfen der mazzotti action<br \/>GmbH.<br \/>(6) Soweit die mazzotti action GmbH technische Ausk\u00fcnfte gibt oder beratend t\u00e4tig wird und diese<br \/>Ausk\u00fcnfte oder Beratung nicht zu dem von ihr geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang<br \/>geh\u00f6ren, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.<br \/>(7) Die Einschr\u00e4nkungen dieses \u00a7 7 gelten nicht f\u00fcr die Haftung der mazzotti action GmbH wegen<br \/>vors\u00e4tzlichen Verhaltens, f\u00fcr garantierte Beschafenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des<br \/>K\u00f6rpers oder der Gesundheit.<br \/>(8) Im Hinblick auf die Durchf\u00fchrung der Leistung entbindet die mazzotti action GmbH den<br \/>Auftraggeber von jeglicher Haftung gegen\u00fcber den zum Einsatz kommenden Stuntleuten.<br \/>(9) Die mazzotti action GmbH r\u00e4t grunds\u00e4tzlich allen, unmittelbar an der Durchf\u00fchrung eines Stunts<br \/>Beteiligten, sich w\u00e4hrend der Durchf\u00fchrung durch Stuntleute zu ersetzen.<br \/>(10) Sie \u00fcbernimmt keine Haftung f\u00fcr Leben, Gesundheit und Eigentum von Schauspielern oder anderen<br \/>Personen (z.B. Beifahrer, Kameraleute, Komparsen u.\u00e4.), die entgegen vorbezeichnetem Anraten auf<br \/>eigenen Wunsch oder auf Wunsch des Auftraggebers in irgendeiner Form am Stunt beteiligt werden.<br \/>Risiken, die durch vorbeschriebenen Einsatz von Personen entstehen, sind vom Auftraggeber<br \/>ausdr\u00fccklich zu versichern.<br \/>(11) Die Haftung der mazzotti action GmbH f\u00fcr Personen, welche nicht \u00fcber diese zum Einsatz gelangen<br \/>und damit nicht unter Aufsicht des Stunt Coordinators stehen, ist ausgeschlossen.<br \/>\u00a7 8 Sicherheit<br \/>Der Auftraggeber tr\u00e4gt in Absprache mit dem Stunt Coordinator daf\u00fcr Sorge, dass bei der Durchf\u00fchrung<br \/>mindestens ein Sanit\u00e4ter vor Ort ist.<br \/>\u00a7 9 Schlussbestimmungen<br \/>(1) F\u00fcr Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Hauptvertrag oder diesen Allgemeinen<br \/>Leistungsbedingungen gilt als ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand Basel-Stadt (CH).<br \/>(2) Die Beziehungen zwischen der mazzotti action GmbH und dem Auftraggeber unterliegen<br \/>ausschlie\u00dflich dem schweizerischen Recht.<br \/>(3) Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Leistungsbedingungen Regelungsl\u00fccken enthalten, gelten<br \/>zur Ausf\u00fcllung dieser L\u00fccken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die<br \/>Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser<br \/>Allgemeinen Leistungsbedingungen vereinbart h\u00e4tten, wenn sie die Regelungsl\u00fccke gekannt h\u00e4tten.<br \/>(4) Im Falle einer Haftung f\u00fcr einfache Fahrl\u00e4ssigkeit ist die Ersatzpflicht der mazzotti action GmbH f\u00fcr<br \/>Sachsch\u00e4den und daraus resultierende weitere Verm\u00f6genssch\u00e4den auf einen Betrag entsprechend der<br \/>derzeitigen Deckungssumme ihrer Haftpflichtversicherung, beschr\u00e4nkt, auch wenn es sich um eine<br \/>Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Eine Kopie der BHV wird beigelegt.<br \/>(5) Die vorstehenden Haftungsausschl\u00fcsse und -beschr\u00e4nkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten<br \/>der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erf\u00fcllungsgehilfen der mazzotti action<br \/>GmbH.<br \/>(6) Soweit die mazzotti action GmbH technische Ausk\u00fcnfte gibt oder beratend t\u00e4tig wird und diese<br \/>Ausk\u00fcnfte oder Beratung nicht zu dem von ihr geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang<br \/>geh\u00f6ren, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.<br \/>(7) Die Einschr\u00e4nkungen dieses \u00a7 7 gelten nicht f\u00fcr die Haftung der mazzotti action GmbH wegen<br \/>vors\u00e4tzlichen Verhaltens, f\u00fcr garantierte Beschafenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des<br \/>K\u00f6rpers oder der Gesundheit.<br \/>(8) Im Hinblick auf die Durchf\u00fchrung der Leistung entbindet die mazzotti action GmbH den<br \/>Auftraggeber von jeglicher Haftung gegen\u00fcber den zum Einsatz kommenden Stuntleuten.<br \/>(9) Die mazzotti action GmbH r\u00e4t grunds\u00e4tzlich allen, unmittelbar an der Durchf\u00fchrung eines Stunts<br \/>Beteiligten, sich w\u00e4hrend der Durchf\u00fchrung durch Stuntleute zu ersetzen.<br \/>(10) Sie \u00fcbernimmt keine Haftung f\u00fcr Leben, Gesundheit und Eigentum von Schauspielern oder anderen<br \/>Personen (z.B. Beifahrer, Kameraleute, Komparsen u.\u00e4.), die entgegen vorbezeichnetem Anraten auf<br \/>eigenen Wunsch oder auf Wunsch des Auftraggebers in irgendeiner Form am Stunt beteiligt werden.<br \/>Risiken, die durch vorbeschriebenen Einsatz von Personen entstehen, sind vom Auftraggeber<br \/>ausdr\u00fccklich zu versichern.<br \/>(11) Die Haftung der mazzotti action GmbH f\u00fcr Personen, welche nicht \u00fcber diese zum Einsatz gelangen<br \/>und damit nicht unter Aufsicht des Stunt Coordinators stehen, ist ausgeschlossen.<br \/>\u00a7 8 Sicherheit<br \/>Der Auftraggeber tr\u00e4gt in Absprache mit dem Stunt Coordinator daf\u00fcr Sorge, dass bei der Durchf\u00fchrung<br \/>mindestens ein Sanit\u00e4ter vor Ort ist.<br \/>\u00a7 9 Schlussbestimmungen<br \/>(1) F\u00fcr Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Hauptvertrag oder diesen Allgemeinen<br \/>Leistungsbedingungen gilt als ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand Basel-Stadt (CH).<br \/>(2) Die Beziehungen zwischen der mazzotti action GmbH und dem Auftraggeber unterliegen<br \/>ausschlie\u00dflich dem schweizerischen Recht.<br \/>(3) Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Leistungsbedingungen Regelungsl\u00fccken enthalten, gelten<br \/>zur Ausf\u00fcllung dieser L\u00fccken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die<br \/>Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser<br \/>Allgemeinen Leistungsbedingungen vereinbart h\u00e4tten, wenn sie die Regelungsl\u00fccke gekannt h\u00e4tten.\u00a0<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Leistungsbedingungen Version 2023 Allgemeine Leistungsbedingungen der mazzotti action GmbH (01.01.2023)\u00a7 1 Geltung(1) Alle Leistungen und Angebote erfolgen ausschlie\u00dflich aufgrund dieser AllgemeinenLeistungsbedingungen. 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